TY - GEN
TI - Demnach Ein Hoch-Löblicher Rath des Heil. Römischen Reichs Stadt Nürnberg mit nicht geringem Mißfallen vernehmen müssen ... zur Wuhn und Waid in denjenigen Orten der Nürnbergischen Reichs-Wälde ...
PB - [Drucker nicht ermittelbar]
KW - Verordnung
PY - [1739]
N2 - Datum per Hand eingetragen. - Forstverordnung Nürnbergs
N2 - Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Decretum in Senatu, den
CY - [Erscheinungsort nicht ermittelbar]
ER -
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