TY - GEN
AU - Stralsund
TI - [Verfügung betr. Abgrenzung der Stellung des Stadtbaumeisters] bei dem bedeutenden Umfange, welchen das Bauwesen sowohl in der Stadt, als auch auf dem Land, Besitzungen derselben und der Klöster, Kirchen und milden Stiftungen genommen hat, hält der Rath eine bestimmtere Abgrenzung der Stellung des Stadtbaumeisters zu den Verwaltungen der städtischen ... ; [Stralsund, den 18. April 1856]
KW - Stralsund
KW - Pommern
KW - Ortsrecht
KW - Partikularrecht
KW - Preußen
KW - Recht
PY - [1886]
CY - [Stralsund]
ER -
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