Joachim Lucä Steins Abhandlung des Lübschen See-Rechts
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5, Abhandlung des Lübschen See-Rechts, worinn dasselbe aus den wahren Quellen hergeleitet, und zureichend expliciret, auch die Verordnungen des Hänsischen See-Rechts durchgängig mitgenommen werden : zu Ende sind beygefüget: Nöthige Aenderungen, und Zusätze zu den beyden ersteren Theilen