@misc {TN_libero_mab2,
author = { Karl August Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzog },
title = { Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten Unsern getreuen Ständen, an Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Räthen der Städte, nicht minder sämtlichen Unsern Vasallen und Unterthanen derer Fürstenthümer Weimar und Eisenach, wie auch der Jenaischen Landes-Portion, Unsern respective gnädigsten Gruß und fügen ihnen zu wissen, wasmaßen zeither mehrmalen über die Entscheidung der Frage, ob ausser der Ehe gebohrne, nachher aber per subsequens matrimonium ihrer Eltern legitimirte, oder sogenannte Mantel-Kinder, zur Nachfolge im Lehn zuzulassen? Zweifel erwachsen ... So geschehen und gegeben Weimar, den 15. Jan. 1779 },
publisher = {[Verlag nicht ermittelbar]},
keywords = { Einblattdruck , Amtsdruckschrift , Verordnung },
year = {[1779]},
abstract = {Umlaute mit einem übergestelltem "e"},
abstract = {Format: ca. 37 x 45 cm. - Satzspiegel: 27 x 31 cm},
abstract = {Titel ist Textanfang},
abstract = {Erscheinungsjahr und -ort nach der Datierung am Ende der Verordnung},
address = { [Weimar?] },
url = { http://slubdd.de/katalog?TN_libero_mab2 }
}
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