%0 Book
%T Das Hohe General-Gouvernement von Sachsen hat für gut befunden, wegen Aufhebung der statutanischen und der auf dem Herkommen beruhenden Erbrechte ... [an sämtliche Beamte im Königreiche Sachsen]
%A Sachsen Landesregierung
%D [1814]
%X Dat.: Dresden, am 2ten Juny 1814
%C [Dresden]
%U http://slubdd.de/katalog?TN_libero_mab2
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