%0 Generic
%T Gründliche Deduction, Daß Die Ausgleichung Derer Mecklenburgschen Städte in der Contribution, Nach dem, niemahlen in der Form, als die Mecklenburgsche Ritterschafft praetendiret, In Mecklenburg üblich gewesenen, neu-fabricirten, sogenannten Hufen- und Erben-Modo, ... zu beschaffen unmöglich, und daß die Quota Tertiae, welche in der Contribution denen Städten will aufgebürdet werden, der Landes-Verfassung gäntzlich zuwieder, mithin Denen Städten äusserst praejudicirlich sey; Daß aber Der Modus der Licent- oder Consumtions-Steuer, so die Städte vorhin gehabt, von selbsten eine Gleichheit mit sich führe; Dahero solcher billigste Modus, nebst der entzogenen bürgerlichen Nahrung Denen Städten zu restituiren, und der Ritterschafftliche Beytrag Zu denen Landes-Steuren wider herzustellen sey
%A Mecklenburg-Schwerin
%A Mecklenburg Ritter- und Landschaft
%K Amtsdruckschrift
%K Mecklenburg
%K Deutschland
%D 1739
%X Enthält außerdem: Beylagen Von Lit. A. bis S
%X Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Gedruckt, im Jahr 1739.
%C [S.l.]
%U http://slubdd.de/katalog?TN_libero_mab2
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