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%T Wir Friderich, von Gottes Gnaden, König in Preussen, Marggraff zu Brandenburg, des Heiligen Römischen Reichs, Ertz-Cämmerer und Churfürst . Entbieten . allen und jeden Unsern Unterthanen in der Chur- und Marck-Brandenburg . Unsere Gnade und Gruß . Wir gebiehten und verordnen . hiemit und Krafft dieses Unsers Patents, daß von nun an kein eintziger . einiges Feuer weder im Walde noch auf dem Felde, wo Holtzungen anstossen, machen, oder des Nachtfischens und Krebsens mit Feuer, ferner auch des Tobackschmauchens in denen Heyden . sich gebrauchen solle . : [Geben Landsberg, den 12. Augusti 1712.]
%A Friedrich
%D 1712
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