Bartholdi Feindes, I. C. Unstreitiges Recht Eines Fürsten, Staats, oder Freyen, dem H. Römischen Reich, teutscher oder welscher Nation, einverleibten Republique, Einen Gesandten vom ersten, andern, oder dritten Range, Bey Schändung seines sonst inviolablen Caracters, in Verübung sonst sträfflicher Mißhandlungen, insonderheit gegen den Staat, Zu arrestiren, und seinen Souverainen und Obern zurück zu schicken
: Oder: Im Bürgerlichen und Völcker-Rechte, absonderlich in Praxi Politica aller Nationen, so wohl des Alterthums, als gegenwärtiger Zeit, Begründete Befuegnis Sr. Königlichen Hoheit, Des Durchlauchtigsten Regenten in Franckreich, Den Spanischen Ambassadeur, Printzen von Cellamare, Jüngsthin in Versicherung und Verwahrung zu nehmen