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  1. Europäischer Rechnungshof

    Bekämpfung von Radikalisierung als Wegbereiterin von Terrorismus : die Kommission hat dem Bedarf der Mitgliedstaaten Rechnung getragen, im Hinblick auf Koordinierung und Bewertung bestehen jedoch einige Mängel : (gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV)

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    Luxemburg: Europäischer Rechnungshof, 2018

    Erschienen in: Europäischer Rechnungshof: Sonderbericht ; 20180013