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  1. Mäßigkeit, (Beobachtung des gehörigen Maßes im Genuße der Nahrung)

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    19XX

    Erschienen in: Münch, Matthias Cornelius, 1771 - 1853: Universal-Lexicon der Erziehungs- und Unterrichtslehre für ältere und jüngere christliche Volksschullehrer ; 2 ; , Seite 145-146

  2. Karl Philipp Pfalz, Kurfürst [Sonstige Person, Familie und Körperschaft]

    Kurtze, Doch gründliche und Acten-mässige Ausführung, Daß die Der Cron Böheim zu Lehen gehende Herrschaft Pleystein Mit Absterben Weyland Ihro Durchläucht des letzt Seeligst verschiedenen Chur-Fürstens Caroli Philippi von der Pfaltz Der Cron Böheim würcklich eröffnet worden, Und des jetzigen Chur-Fürstens von der Pfaltz Durchleucht daran nicht die mindeste Anforderung zustehe; Mithin Ihro Majestät Die jetzt Regierende Kayserin, Als Königin zu Böheim Besagte Herrschafft jenem, welcher darauf die Exspectanz und Eventual-Investitur allschon gehabt, zu verleyhen, und denselben in würcklichen Genuß zu setzen, wohl befuget und berechtiget gewesen

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    [S.l.], 1746 ; München: Bayerische Staatsbibliothek, 2014

  3. Friedrich Wilhelm Mecklenburg-Schwerin, Herzog [Sonstige Person, Familie und Körperschaft]; Maria Elisabeth Mecklenburg-Schwerin, Herzogin [Sonstige Person, Familie und Körperschaft]

    Warhaffte und Acten-mässige Facti Species Juncta repræsentatione Abseiten des Herrn Hertzogs Friedrich Wilhelms zu Mecklenburg ... Das die Creyß-ausschreibende Herren Fürsten mit Beyfall Rechtens, und ohne offen-kündigen Bedruck Hochgedachter Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. Die Decanissin zu Gandersheim, Princessin Marie Elisabeth, Auff ferner queruliren und Anhalten, mittelst Vollenziehung der in proximis literis vom 29. Junij a.c. angedroheten Execution, In die Possession und Genuß des Closter-Ambts Rühn einzusetzen nicht befugt ... ; Cum adjunctis Sub lit. A.B.C.D.a.D.b.E.F.G.H.I.K.a.K.b.L.M.N.O.P.Q.R.S.T.U.W.X

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    [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1705 ; Online-Ausgabe, Berlin: Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, 2019

  4. Kurtze Doch besser gegründete und Acten-mässige Gegen-Ausführung Daß die Der Cron Böheimb limitate zu Lehen gehende Herrschafft Pleystein Mit Absterben Weyland Ihro Durchläucht des letzt seeligst verschiedenen Churfürstens Caroli Philippi Von der Pfaltz Der Cron Böheimb würcklich nit eröffnet worden, Und dahero des dermahlen Regierenden Churfürstens von der Pfaltz Durchläucht Daran die bestgegründete Anforderung jederzeit zugestanden und annoch zustehe : Mithin Ihro Majestät Die jetzt Regierende Kayserin Als Königin zu Böheim Besagte Herrschafft jenem, welcher darauf die Exspectanz und vorgebliche Eventual-Investitur per sub- & obreptionem erschlichen zu verleyhen und denselben aigenmächtig und Armata manu in würcklichen Genuß zu setzen, keines Weegs befugt, und berechtiget gewesen. Sondern vielmehr Nach allen Rechten sich gebühre, Daß Höchstgedachte Seine Churfürstliche Durchläucht In ihre Uhralte Jura und Possession plenarie & cum omni Causa Restituiret werden

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    [S.l.], 1746 ; München: Bayerische Staatsbibliothek, 2013