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  1. Johann Georg Hohenzollern-Hechingen, Fürst [Sonstige Person, Familie und Körperschaft]; Friedrich Karl Bamberg, Bischof [Sonstige Person, Familie und Körperschaft]; Menßhengen, Franz Wilderich von [Sonstige Person, Familie und Körperschaft]

    Gründliche ex Actis gezogene Gegeneinanderhaltung fundamentorum utriusque Partis, in Sachen der wider Ihro Hoch-Fürstl. Durchl. zu Hohenzollern-Hechingen [et]c. von Ihren widerspenstigen Unterthanen Bey dem ... Reichs Cammer-Gericht ventilirten Rechtfertigung : woraus zu ersehen ist, wie Eines Theils Diese Leibeigene Leute mit unerhörter Boßheit ... Ihrem gnädigsten Lands-Fürsten ... einen großen Theil Dero uralten wohlhergebrachten Forstl. Ober-und Herrlichkeit durch eine affectirende Freye Pürsch, ingleichen verschiedene Iura Eminentoria ... die Leibeigenschaft ... neuerlich zu entziehen, oder doch einzuschräncken trachten, Anderen Theils aber Höchstgedacht Ihro Durchl. hohe Iura In Possessorio Ac Petitorio mit ohnhintertreiblichen Rechts-Grund bevestigt worden ...

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    [S.l.], 1728

  2. Kurtze Beschreibung Der Zwischen Ihro Hoch-Fürstlichen Durchlaucht zu Hohenzollern-Hechingen [et]c. eines- So dann Dero widerspenstigen Unterthanen, andern Theils, Bey Hochlöblich-Kayserlichen und Reichs-Cammer-Gericht zu Wetzlar Strittigen Freyen Pürst-Gerechtigkeit : Auf gnädigsten Befehl Aus den Actis zusammen getragen, und zu jedermans unpartheyischer Dijudicatur an das Liecht gegeben

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    [S.l.], [ca. 1710]

  3. Johann Georg Hohenzollern-Hechingen, Fürst [Sonstige Person, Familie und Körperschaft]; Friedrich Karl Bamberg, Bischof [Sonstige Person, Familie und Körperschaft]; Menßhengen, Franz Wilderich von [Sonstige Person, Familie und Körperschaft]

    Gründliche ex Actis gezogene Gegeneinanderhaltung fundamentorum utriusque Partis, in Sachen der wider Ihro Hoch-Fürstl. Durchl. zu Hohenzollern-Hechingen [et]c. von Ihren widerspenstigen Unterthanen Bey dem ... Reichs Cammer-Gericht ventilirten Rechtfertigung : woraus zu ersehen ist, wie Eines Theils Diese Leibeigene Leute mit unerhörter Boßheit ... Ihrem gnädigsten Lands-Fürsten ... einen großen Theil Dero uralten wohlhergebrachten Forstl. Ober-und Herrlichkeit durch eine affectirende Freye Pürsch, ingleichen verschiedene Iura Eminentoria ... die Leibeigenschaft ... neuerlich zu entziehen, oder doch einzuschräncken trachten, Anderen Theils aber Höchstgedacht Ihro Durchl. hohe Iura In Possessorio Ac Petitorio mit ohnhintertreiblichen Rechts-Grund bevestigt worden ...

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    [S.l.], 1728 ; Online-Ausg., Dresden: SLUB, 2010

  4. Kurtze Beschreibung Der Zwischen Ihro Hoch-Fürstlichen Durchlaucht zu Hohenzollern-Hechingen [et]c. eines- So dann Dero widerspenstigen Unterthanen, andern Theils, Bey Hochlöblich-Kayserlichen und Reichs-Cammer-Gericht zu Wetzlar Strittigen Freyen Pürst-Gerechtigkeit : Auf gnädigsten Befehl Aus den Actis zusammen getragen, und zu jedermans unpartheyischer Dijudicatur an das Liecht gegeben

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    [S.l.], [ca. 1710] ; Online-Ausg., Dresden: SLUB, 2012