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  1. Maximilian III. Bayern, Kurfürst [Sonstige Person, Familie und Körperschaft]

    Straff, So auf die inn- und ausländische Contrabandirer und Einschwärtzer, die sich unterstehen mit Taback zu handlen, oder solchen mit Umgehung der Mautt- und Zoll-Städt, ohne Verraichung des gebührenden Auffschlags in das Land herein zu bringen, gesetzt, und jedermänniglich zur Gewahrnehmung vor denen Gotts-Häusern offentlich zu verruffen, auch aller Orten anzuschlagen Gnädigist befohlen worden : München den 5. Augusti Anno 1748. Ex Commissione Serenissimi Domini Ducis Electoris Speciali. Johann Jacob Müller Churfürstl. Hof-Raths- und Commercien-Secretarius

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    [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], [1748] ; Online-Ausgabe, München: Bayerische Staatsbibliothek, 2015

  2. Karl VII. Heiliges Römisches Reich, Kaiser [Sonstige Person, Familie und Körperschaft] ; Bayern

    Von Gottes Gnaden, Wür Carl Albrecht, in Ober- und Nidern-Bayrn, auch der Obern-Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, deß Heil. Röm. Reichs Ertz-Truchseß, und Chur-Fürst, Land-Graf zu Leuchtenberg [et]c. [et]c. Entbiethen allen, und jeden unseren Hof-Raths-Præsidenten, Vicedomen, Haubtleuthen, Rentmaistern, Pflegern, und deren Verwaltern, Richtern, Castnern, Mauttnern, Zohlnern, und all unsern Beambten, wie nit weniger denen von Unserer lieb: und getreuen Landschafft von allen Ständten, und ins gemain all unseren Unterthanen deß Churfürstenthumbs Ober- und Nidern-Bayrn, der Obern-Pfaltz, und all andern unsern Landereyen, und Herrschafften, Unseren Grueß, und Gnad zuvor, und geben denenselben hiemit zuvernemmen. Nachdeme Uns mit mehrern Umbständen hinterbracht worden, wasmassen in unseren Landen zu Bayrn ville, sowohl außländische Kauff: und Handls-Leuth, auch andere Hoch: und Nidere Stands: Civil: und Militar-Persohnen, welche unsern Catholischen Glauben nit zugethan, in verschidenen Geschäfften, in Stätt, und Märckten, auch bey denen Gey-Würthen die Einkehr nemmen, und sich allda zu sondern Aergernuß an denen gebottenen Fasttägen mit allerhand gekochten Fleisch-Speisen tractiren lassen ... Als nemmen Wür dises denen Gastgeben, Preuen, Gey-Würthen, und anderen der wahren Catholischen Religion zugethanen unseren Lands-Unterthanen unzuläßig, mithin straffmäßiges Unterfangen zu ungnädigisten Mißfallen : Geben in Unser Haubt- und Residenz-Statt München den 31. Jenner 1736.

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    [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], [1736] ; Online-Ausgabe, München: Bayerische Staatsbibliothek, 2015

  3. Bormann, J.

    Hrsg. W. Händler, Betriebsprogrammierung. (Beiheft z. Zeitschrift „Elektronische Rechenanlagen”︁, Band 19). Manuskriptdruck d. Vorträge d. Kolloquiums d. Inst. f. Math. Maschinen u. Datenverarbeitung in Erlangen v. 29.‐30. 10. 1968. 211 S. m. 42 Abb., 10 Abb. DIN A 4. München/Wien 1969. R. Oldenbourg Verlag. Preis brosch. DM 30, 60

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    Wiley, 1970

    Erschienen in: ZAMM - Journal of Applied Mathematics and Mechanics / Zeitschrift für Angewandte Mathematik und Mechanik, 50 (1970) 12, Seite 782-782