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  1. Franz I. Heiliges Römisches Reich, Kaiser [Other]; Colloredo, Rudolph von [Other]; Mohr, Andreas [Other]

    Kayserlich Allergnädigstes Hof-Decret, an eine Hochlöblich-Allgemeine Reichs-Versammlung zu Regenspurg, de dato 14 Sept. 1756. den gewaltsamen Einfall in die Chur-Sächsische Lande von denen Chur-Brandenburgischen Völkern betreffend : Dictatum Ratisbonae, die 20. Sept. 1756. per Moguntinum; Nebst Beylagen von Nro. 1. bis 3.

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    [S.l.], 1756

  2. Franz I. Heiliges Römisches Reich, Kaiser [Other]; Colloredo, Rudolph von [Other]; Mohr, Andreas [Other]

    Kayserlich-Allergnädigstes Hof-Decret, An Eine Hochlöblich-allgemeine Reichs-Versammlung zu Regenspurg, de dato 14. Septembr. 1756. Den gewaltsamen Einfall in die Chur-Sächsische Lande von denen Chur-Brandenburgischen Völkern betreffend : Dictatum Ratisbonae, die 20. Sept. 1756 per Moguntinum; Nebst Beylagen von Nro. 1. bis 3.

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    Regenspurg: Neubauer, [1756]

  3. Franz I. Heiliges Römisches Reich, Kaiser [Other]; Colloredo, Rudolph von [Other]; Mohr, Andreas [Other]

    Kayserlich-Allergnädigstes Hof-Decret, An Eine Hochlöblich-allgemeine Reichs-Versammlung zu Regenspurg, de dato 14. Septembr. 1756. Den gewaltsamen Einfall in die Chur-Sächsische Lande von denen Chur-Brandenburgischen Völkern betreffend : Dictatum Ratisbonae, die 22. Sept. 1756. per Moguntinum

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    Regenspurg: Neubauer, [1756]

  4. Franz I. Heiliges Römisches Reich, Kaiser [Other]

    Nachdem der allmächtige Gott nach seinem unerforschlichen allweisen Rath, gnädigen Willen und Wohlgefallen, den weyland Aller-Durchlauchtigsten, Großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Franciscum den Ersten, erwählten Römischen Kaiser ... am 18ten Augusti dieses Jahres aus dieser vergänglichen Welt in die Ewigkeit abgefordert,

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    [S.l.], [1765]

  5. Franz I. Heiliges Römisches Reich, Kaiser [Other]; Kaiserliche Hofbuchhandlung <Frankfurt, Main> [Printer]

    Reichs-Hof-Raths-Conclusum de Dato 9. Octobris 1756

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    Franckfurt am Mayn: Kayserliche Hof-Buchhandlung, 1756

  6. Franz I. Heiliges Römisches Reich, Kaiser [Other]; Brönner, Heinrich Ludwig [Printer]; Brönner, Johann Carl [Printer]

    Der Römisch-Kaiserlichen Majestät Unsers Allergnädigsten Herrn Tax-Ordnung : Wie es allhier zu Franckfurt am Mayn, nach glücklich vollbrachter Röm. Königs-Wahl und Crönung, der Kaiserlich- und Römisch-Königlichen, wie auch Churfürstlichen Quartiere halber, mit deren Tax und Bezahlung, in allen und jeden, gehalten werden solle

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    Franckfurt am Mayn: Brönner, 1764

  7. Franz I. Heiliges Römisches Reich, Kaiser [Addressee]; Neubauer, Heinrich Georg [Printer] ; Corpus Evangelicorum

    Schreiben An Ihro Röm. Kayserl. Majestät Vom Corpore Evangelicorum Die Religions-Bedruckungen der Evangelisch-Lutherischen Gemeinde zu Heimkirchen Freiherrl. Sickingen-Ebernburgischer Herrschaft betreffend : de dato 18. Febr. 1761. Dictatum Regenspurg den 21. mart. 1761. per Chur-Sachsen

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    Regenspurg: Neubauer, 1761

  8. Franz I. Heiliges Römisches Reich, Kaiser [Author]; Colloredo, Rudolph von [Author]

    Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, ... Entbieten N. allen und jeden Churfürsten, ... und sonst allen Unseren und des Reichs Unterthanen, ... denen dieses Unser Kayserliches Patent fürkommet, ... Gnade und alles Gutes, und fügen ... Euch hiemit zu wissen: Wasmassen bey der vorgenommenen Prob deren unter dem Fürstl. Anhalt-Bernburgischen Stampf ... in häufiger Menge zum Vorschein gekommenen ... Groschen-Stücken es sich befunden habe, daß solche in ihrem Gehalt noch geringer als die Königl. Preußische-Churbrandenburgische Münzen seyen : Geben zu Wienn den Fünf und zwantzigsten Augusti Anno Siebenzehen Hundert Neun und funfzig, ...

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    [Wien], 1759

  9. Franz I. Heiliges Römisches Reich, Kaiser [Author]; Colloredo, Rudolph von [Author]

    Wir Franz von Gottes Gnaden, Erwählter Römischer Kayser, ... in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten, Fürsten, geist- und weltlichen, Praelaten ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme der Graf zu Wied-Runckel unternommen hat, in der Stadt Dierdorf eine Hecken-Münze aufzurichten, und auf solcher Ein Sechstel Thaler oder 15. Kr. auch 12. 4. 3. und 1. Kreutzer-Stücke ausmünzen zu lassen, welche sammentlich in dem Gehalt zu gering seynd; Und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Wied-Runckelische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten, um in gute Reichs-Sorten zu verändern, und zu vermünzen, einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von ersagtem Grafen zu Wied-Runckel ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle : Geben zu Wien den Sieben und Zwanzigsten Martii Anno Siebenzehen Hundert und Sechzig, ...[Edict des Kaisers Franz I. in Betreff der geringhaltigen Münzen, die der Graf zu Wind-Runckel hat ausmünzen lassen]

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    [Wien], 1760

  10. Franz I. Heiliges Römisches Reich, Kaiser [Author]; Colloredo, Rudolph von [Author]

    Wir Franz von Gottes Gnaden, Erwählter Römischer Kayser, ... in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten, Fürsten, geist- und weltlichen, Praelaten ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme von des Marggrafen u Brandenburg-Onolzbach Lbden unternommen worden, geringhaltige und in der Ausstückelung annoch voneinander unterschiedene ... Stücke de Anno 1757., : Geben zu Wien den Neunzehenden August Anno Siebenzehen Hundert und Sechzig. ... ; [Edict des Kaisers Franz I. in Betreff der Ausmünzung geringhaltiger Münzen durch den Markgrafen von Brandenburg-Onolzbach]

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    [Wien], 1760

  11. Franz I. Heiliges Römisches Reich, Kaiser [Author]; Colloredo, Rudolph von [Author]

    Wir Franz von Gottes Gnaden, Erwählter Römischer Kayser, ... in Germanien und zu Jerusalem König, ... entbieten allen und jeden Churfürsten, Fürsten, geist- und weltlichen, Praelaten ... hiemit zu vernehmen: Nachdeme Des Herzog zu Braunschweig-Wolfenbüttel Lbden die demselben wegen dessen Bergwerken zustehende sondere Münze dergestalten mißbrauchet hat, daß derselbe sogenannte Ein Sechstel, Ein Zwölftel und Ein Vier und Zwanzigstel Thaler Stücke in häufiger Menge ausgepräget, welche sammentlich in ihrem Gehalt zu gering seynd, : [Edict des Kaisers Franz I. in Betreff vom Herzog zu Braunschweig- Wolfenbüttel ausgeprägter geringhaltiger Münzen]; Geben zu Wien den Vierten Martii Annô Siebenzehen Hundert Sechzig ...

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    [Wien], 1760

  12. Franz I. Heiliges Römisches Reich, Kaiser [Other]

    Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten ... Unsern ... Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und ... Euch hiedurch zu wissen: daß Wir mißfällig zu vernehmen gehabt, was massen sonderheitlich die Juden, welche unter der Reichs-Ritterschaft gesessen, mit dem Aufwechslen deren groben- auch anderen guten Münz-Sorten gegen geringhaltige, einen schändlichen Wucher treibeten, : Geben zu Wien den Funfzehenden Februarii Anno Siebenzehen Hundert und Sechzig, ...

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    [S.l.], 1760

  13. Franz I. Heiliges Römisches Reich, Kaiser [Other]

    Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten ... Unsern ... Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme das Fürstliche Haus Brandenburg-Onolzbach unternommen hat, in der Stadt Altenkirchen eine Hecken-Münz aufzurichten, und auf solcher Ein Sechstel Thaler- oder 15. Kr. auch 12. und 4. Kreuzer-Stücke ausmünzen zu lassen, welche sammentlich in dem Gehalt zu gering seynd; und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Marggräflich-Brandenburg-Onolzbachische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münz-Städten, um in gute Reichs-Sorten zu verändern, und zu vermünzen einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von dem Fürstl. Haus Brandenburg-Onolzbach als Verursachern, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle : Geben zu Wienn den Sieben und Zwanzigsten Martii Annô Siebenzehen Hundert und Sechzig, ...

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    [S.l.], 1760

  14. Franz I. Heiliges Römisches Reich, Kaiser [Other]

    Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten ... Unsern ... Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme des Erb-Prinzen von Hessen-Darmstadt Lbden, als Graf von Hanau-Lichtenberg unternommen haben, in besagter Graffschaft eine Hecken-Münz aufzurichten, und auf solcher ein Sechstel Thaler-Stücke ausmünzen zu lassen, welche sammentlich in ihrem Gehalt zu gering befunden worden, und Wir hiernach ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Hanau-Lichtenbergische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münz-Städten, um in gute Reichs-Sorten zu verändern, und zu vermünzen, einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von besagtem Erb-Prinzen von Hessen-Darmstadt, Grafen zu Hanau-Lichtenberg, als Verursachern, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden sollen : Geben zu Wien den Sieben und Zwanzigsten Martii Annó Siebenzehen Hundert und Sechzig, ...

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    [S.l.], 1760