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%T Der Stadt Hamburg Verordnung wegen der von unmündigen und nicht handelnden Personen ausgestellten Wechsel- und Obligationen Der zugleich der Rath- und Bürger-Schluß vom 4. Septembr. 1732. die Extendirung der Minorennitäts-Jahre betreffend, beygefüget ist; Publicirt auf Befehl ... Raths daselbst
%A König, Conrad
%I König
%K Verordnung
%K Amtsdruckschrift
%D 1732
%C König
%C Hamburg
%U http://slubdd.de/katalog?TN_libero_mab2
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