%0 Book
%T Vollständiges Kirchen-Buch Darinnen Die Evangelia und Episteln auf alle Fest- Sonn- und Apostel-Tage durchs gantze Jahr, Die Historien von dem schmertzlichen Leiden und der frölichen Auferstehung des Herrn Christi, samt der erbärmlichen Zerstörung der Stadt Jerusalem, Die drey Haupt-Symbola und Augspurgische Confeßion, Und Viele Collecten auf die Sonn- und Fest-Tage, und unterschiedliche Fälle, Wie auch Der kleine Catechismus Lutheri, die Kirchen-Agenda, Ehe-Ordnung und allgemeinen Gebete, die in den Chur-Sächs. Ländern gebraucht werden, enthalten
%A Luther, Martin
%A Johann Georg I. Sachsen, Kurfürst
%A Lankisch, Friedrich <der Jüngere, Erben>
%7 Anietzo von neuem mit Fleiß übersehen, und mit einer besondern Vorrede herausgegeben
%I Lanckisch
%K Katechismus
%K Gebetbuch
%K Kirchenlied
%K Predigtsammlung
%K Agende
%K Amtsdruckschrift
%D 1743 [erschienen] 1748
%X Titelbl. in Rot- und Schwarzdruck
%X Enth. Schr. "Agenda ..." mit Erscheinungsjahr 1748. - Enth. Schr. "Der Kleine Catechismus" mit Erscheinungsjahr 1747
%X Die Augspurgische Confession, Oder Bekänntniß des Glaubens, Welches Kayserl. Majestät zu Augspurg am XXV. Junii des Jahrs Christi MDXXX. auf öffentlichen Reichs-Tag übergeben, und fürgelesen worden, aus dem Christlichen Concordien-Buch, ... durchaus gleichlautend nachgedruckt
%X Kollekten oder kurtze Gebete auf die Sonn- und Fest-Tage, wie auch Auf iedwedes Stück des Catechismi und auf allerhand Anliegen
%X Agenda, Das ist: Kirchen-Ordnung, Wie sich die Pfarrherren und Seelsorger in ihren Aemtern und Diensten verhalten sollen : Für die Diener der Kirchen In Hertzog Heinrichs zu Sachsen, U. G. H. Fürstenthum gestellet, Jetzo aufs neue aus Churfürst Augusti Kirchen-Ordnung gebessert, auch mit vielen Collecten der Superintendenten ... vermehret
%X Der Kleine Catechismus, Ohne und mit der Auslegung, nebenst den Frag-Stücken und Haus-Tafel vor die Christliche Gemeine, gestellet durch D. Martin Luthern
%X Die Allgemein und gewöhnlichen Kirchen-Gebete, Als da ist: Die Beichte, Sonntags- und Betstunden-Gebet
%X Ehe-Ordnung, Welche in Seiner Chur-Fürstlichen Durchl. zu Sachsen Chur-Fürstenthum und Landen öffentlich von den Cantzeln des Jahrs zweymal ... abgelesen, und auch in Acht genommen werden soll
%X Des Chur-Fürsten zu Sachsen und Burggrafen zu Magdeburg, ,[et]c. [et]c. Mandat, Daß in Seiner Chur-Fürstl. Gnaden Landen sich jemand im andern Grad gleicher, und dritten Grad ungleicher Linien, ohne sonderlichen Verlaub, ehelichen verloben soll
%C Lanckisch
%C Leipzig
%U http://slubdd.de/katalog?TN_libero_mab2
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