Skip to contents Marheld, Johann [Author] Abgefaßte Rechnung, Wie Viel ein jedes probiert stück silber oder gekürnt , fein in sich habe, Und dan das feine oder andere Wercksilber, im kauffen vnd verkauffen zubezalen, leichtlich, vnd one sondere weitleufftige Rechnung zu finden sey : Allen Müntzmeistern, Wardienen, Goldschmieden, Probirern vnd andern, so mit Silber, oder gekürnt handeln, dienstlich vnd förderlich; Der löblichen Graff vnd Herrschafft Mansfelt, zu ehren geordent Books Close > Bookmarks You can manage bookmarks using lists, please log in to your user account for this. Eisleben: Kaubisch, 1556 Marheld, Johann [Author] Abgefaßte Rechnung, Wie Viel ein jedes probiert stück silber oder gekürnt , fein in sich habe, Und dan das feine oder andere Wercksilber, im kauffen vnd verkauffen zubezalen, leichtlich, vnd one sondere weitleufftige Rechnung zu finden sey : Allen Müntzmeistern, Wardienen, Goldschmieden, Probirern vnd andern, so mit Silber, oder gekürnt handeln, dienstlich vnd förderlich; Der löblichen Graff vnd Herrschafft Mansfelt, zu ehren geordent Books View online Schließen > Access Access digitized document in the Digital Collections of the SLUB Show more show less Close > Bookmarks You can manage bookmarks using lists, please log in to your user account for this. Eisleben: Kaubisch, 1556 ; Online-Ausg.: Dresden: SLUB, 2007
Marheld, Johann [Author] Abgefaßte Rechnung, Wie Viel ein jedes probiert stück silber oder gekürnt , fein in sich habe, Und dan das feine oder andere Wercksilber, im kauffen vnd verkauffen zubezalen, leichtlich, vnd one sondere weitleufftige Rechnung zu finden sey : Allen Müntzmeistern, Wardienen, Goldschmieden, Probirern vnd andern, so mit Silber, oder gekürnt handeln, dienstlich vnd förderlich; Der löblichen Graff vnd Herrschafft Mansfelt, zu ehren geordent Books Close > Bookmarks You can manage bookmarks using lists, please log in to your user account for this. Eisleben: Kaubisch, 1556
Marheld, Johann [Author] Abgefaßte Rechnung, Wie Viel ein jedes probiert stück silber oder gekürnt , fein in sich habe, Und dan das feine oder andere Wercksilber, im kauffen vnd verkauffen zubezalen, leichtlich, vnd one sondere weitleufftige Rechnung zu finden sey : Allen Müntzmeistern, Wardienen, Goldschmieden, Probirern vnd andern, so mit Silber, oder gekürnt handeln, dienstlich vnd förderlich; Der löblichen Graff vnd Herrschafft Mansfelt, zu ehren geordent Books View online Schließen > Access Access digitized document in the Digital Collections of the SLUB Show more show less Close > Bookmarks You can manage bookmarks using lists, please log in to your user account for this. Eisleben: Kaubisch, 1556 ; Online-Ausg.: Dresden: SLUB, 2007
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