Standhaffte Widerlegung Der Limburgischen Außführung wegen Adelmannsfelden, Darinnen nicht nur allen durchgehends unstatthafften Einwendungen kräfftigst begegnet, Sondern auch nochmahls gründlich erwiesen wird, Daß ersagtes freyes- und eigenes Ritter-Guth, nach Abgang des Gräfl. Limburgischen Manns-Stammens, Dem Freyherrlich-von Vohensteinischen Geschlechte gäntzlich erlediget, und per Consolidationem Cominii directi, cum utili, pleno jure wider heimgefallen seye, Mithin Die von einem Höchst-preißlichen Kayserlichen Reichs-Hof-Rath vor Hohenstein gerechtest außgesprochene Urthel zur Ungebühr angefochten werde
: ad causam Citat. ex L. Si contendat. Nunc Restitutionis in integrum, Derer von Vohensteinischen Erben wider Die Gräflich-Limburgische Frauen Allodial-Erbinnen