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  1. Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

    Bundesfernstraßengesetz (FStrG) - 2. und letzter Teil-Planfeststellungsbeschluss für den ergänzenden Lärmschutz an der Bundesautobahn 1 zwischen dem Autobahnkreuz Hamburg-Ost und der Anschlussstelle Hamburg-Billstedt - hier: Neubau der Brücke über die Glinder Au einschließlich Lärmschutzeinrichtungen : Träger des Vorhabens: Bundesrepublik Deutschland vertreten durch: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer

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    Hamburg: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Rechtsamt, 25. Februar 2011

  2. Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

    Bundesfernstraßengesetz (FStrG) - Teil-Planfeststellungsbeschluss für den ergänzenden Lärmschutz an der Bundesautobahn 1 zwischen dem Autobahnkreuz Hamburg-Ost und der Anschlussstelle Hamburg-Billstedt ohne den Neubau der Brücke über die Glinder Au : Träger des Vorhabens: Bundesrepublik Deutschland vertreten durch: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer

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    Hamburg: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Rechtsamt, 15. Januar 2010