Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, [et]c. Fügen hiedurch zu wissen: Als zeithero unterschiedlich Zweifel vorgekommen: Ob die wegen ungetreuer Diener und Boten unterm 1sten Aug. 1597 und 3ten Jan. 1655. ausgegangene Landes-Fürstliche Constitutiones, und darin enthaltene Poenal-Verordnungen, auch in dem Falle Platz greife, wenn der ungetreue Diener, auf die Einnahme und Verwaltung der ihm anvertraueten Gelder nicht besonders beeidiget worden,
: [Gegeben in Unserer Vestung Wolfenbüttel, den 10ten Octobr. 1740.]