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Dieser Beitrag stellt die Regelungen zu wissenschaftlichen Auswertungs- und Publikationsrechten von archäologischen Materialien und Dokumentationen aus der Feldforschung nach den aktuell gültigen Grabungsrichtlinien der deutschen Landesdenkmalämter zusammen. Der Überblick zeigt, dass die Handhabung der Nutzungsrechte unterschiedlich ausfällt. Häufig wird behauptet, dass ein Eigentumsanspruch des Landes bestünde. Publikationen dürften nur in Abstimmung mit der jeweiligen Behörde erfolgen. Nur beim Brandenburgischen Landesamt und seit neuestem auch beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe geht man andere Wege.