University thesis:
Zugl.: Regensburg, Univ., Diss., 1998
Footnote:
Literaturverz. S. 132 - 143
Description:
Der Weg zu einem vereinigten Europa mindert zumindest vordergründig den Einfluss der Mitgliedstaaten auf die Gestaltung ihrer innerstaatlichen Lebensbereiche. Das den Kirchen und Religionsgemeinschaften aufgrund Art. 4 Abs. 1 und 2, 140 GG in Verbindung mit 137 Abs. 3 Satz 1 WRV gewährte Privileg eines eigenen Dienst- und Arbeitsrechts ist durch das nach Rechtsvereinheitlichung strebende Gemeinschaftsrecht in besonderer Weise gefährdet, da es bislang weitgehend kirchenblind gewesen ist. Bei dem Verhältnis von Europäischer Union zu den Kirchen beziehungsweise Religionsgemeinschaften geht es um die Frage der Religionsfreiheit, die im Gemeinschaftsrecht kaum entwickelt ist., was sich zum einen mit dem Fehlen eines Grundrechtskatalogs, zum anderen mit fehlenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zur kollektiven Religionsfreiheit erklärt. Bevor ihr Inhalt in Kapitel D zu bestimmen versucht wird, richtet sich der Blick zunächst auf die verfassungsrechtliche Sonderstellung der verfassten Kirchen in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung des kirchlichen Arbeitsrechts (B) sowie auf das Europarecht und seinen Einfluss auf das kirchliche Arbeitsrecht (C). Nach der Feststellung, dass das kirchliche Selbstbestimmungsrecht mit dem Inhalt von Artt. 4 Abs. 1 und 2, 140 GG in Verbindung mit 137 Abs. 3 WRV auch im Gemeinschaftsrecht verankert ist (D) stellen sich Fragen des Tendenzschutzes (E) sowie des konkreten Einflusses des Gemeinschaftsrechts auf das kirchliche Individual- (F) beziehungsweise Kollektivarbeitsrecht (G)