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Zusammenfassung Zu Beginn der Diskussion wurde das unterschiedliche Verständnis des Begriffs „Heilung“ in der allgemeinen Gesundheitsdiskussion bemängelt. Gilt „Heilung“ in den Augen des Patienten als Genesung von einer Krankheit und Abstinenz vom Arzt, versteht der Mediziner unter „Heilung“ einen Behandlungsversuch mit mehr oder weniger unklarem Ausgang- bestenfalls den Stillstand eines Krankheitsverlaufes. Beim Informationstransport bezüglich der Wirkung von Medikamenten wurde auf die grundsätzliche Trennung von verscheibungspflichtigen und nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten (OTC-Präparate) hingewiesen. Im Bereich der verschreibungspflichtigen Medikamente ist Werbung untersagt. Allerdings gebe es vielfältige Informationträger in diesem Bereich, wie z.B. Beipackzettel, regelmäßige Publikationen der Krankenkassen etc., deren Aufklärungspotential noch unzureichend genützt werde. Bei OTC-Präparaten sei eine Tendenz zu erkennen, daß als Bericht aufgemachte Werbung in die redaktionellen Teile der Printmedien gelange. Der im Vortrag unterstellte Zusammenhang zwischen Werbung und erhöhter Beurteilungskompetenz beim Verbraucher wurde in Frage gestellt. Im Wettbewerb stehende Produkte müßten sicherlich beworben werden, allerdings wurde auf den besonderen Produktcharakter von Medikamenten abgehoben. Sie seien eben nicht Produkte wie Autos oder Waschmittel, sondern in Ihrer Wirkung „gefährlichere“ Mittel, als der in seiner Werbung bereits eingeschränkte Tabak oder Alkohol.