Anleitung zum richtigen Verstande und erbaulicher Anwendung der beyden Bußtexte, Jes. 43, V. 24. 25. und Hebr. 9, V. 12. am ersten allgemeinen Buß- Bet- und Fasttage des 1789sten Jahres, welcher durch einen gnädigsten Befehl der höchsten Landesobrigkeit in den Chursächsischen und incorporirten Landen den 13. März, Freyt. nach dem Sonntage Reminiscere, zu feyern ist angeordnet worden