Beschreibung:
Arbeitnehmer haben bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Hauptanwendungsfall ist dabei die krankheitsbedingte Unfähigkeit zu arbeiten. Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber jedoch unverzüglich mitteilen, ebenso deren voraussichtliche Dauer. Die Höhe der Fortzahlung richtet sich nach dem ausgefallenen Entgelt. Geregelt ist dies im Entgeltfortzahlungsgesetz