Tractatus De X. Circulis Imperii Romano-Germanici, Oder Von den Zehen deß H. Römischen Teutschen Reichs-Kraisen
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Darinn nicht allein, welche Stände zu einem jeden derselben gehörig; Sondern auch die Vornemste, und Bekanteste in solchen belegene Landschafften, Städt, und Oerter, kürtzlich erzehlet; Auch andere Sachen mehr, und darunter sehr vieler Regenten Geschlecht-Registerlein, und jedes Stands Reichs-Anschlag, und CammerGebühr, auff gegenwertige Zeit (wie auß der vorigen und jetzigen Neuen Vorrede zuersehen) gerichtet, mit eingebracht werden
- [Die Andere Edition. Jetzo wider fleißig übersehen, mit einem Neuen Anhang biß jetzige Zeit vermehrt, und einer schönen Carten der X. Kraiß geziret.]