Instruction, nach welcher Der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... in Dero Fürstenthumen und Landen das bevorstehende Jubel-Fest zum Gedächtniß des Religions-Friedens am 25. Sept. dieses 1755. Jahres christlich feyern zu lassen befohlen, welcher auch die Abkündigungs-Formul, das anbey zu verlesende Gebet und eine kurtze historische Nachricht von dem Religions-Frieden beygefüget ist