Beschreibung:
Nicht nur die Privatwirtschaft, sondern auch staatliche Hoheitsträger bedienen sich längst Formen indirekter Anreize und Anstöße, sogenannter Nudges, die ganz ohne rechtlichen Zwang den Einzelnen lenken sollen, indem sie für ihn kaum merklich Einfluss auf seinen Willen nehmen. Diese Wirkweise bedarf einer gesamtsystematischen Perspektive, die es - unter Achtung der Interdisziplinarität des Ansatzes – erlaubt, eine grundlegende verfassungsrechtliche Frage zu erörtern. Dem Grundgesetz liegt die Vorstellung von der interdependenten Beziehung zwischen der Selbstbestimmung des Einzelnen und der Institution des demokratischen Rechtstaates zu Grunde. Erst mit Einnahme dieser Perspektive wird sichtbar, inwiefern das Nudging-Konzept mit der Vorstellung vom selbstbestimmt, autonom handelnden Menschen als Leitidee des Grundgesetzes vereinbar ist.
Nudging people towards making choices instead of coercing them is a technique already broadly used by the state. Indirect incentives and deterrents are used to steer citizens in a certain direction and reshape their wills. But is the concept of nudging compatible with the idea of autonomy, a guiding principle of the German constitution?