• Medientyp: Buch; Hochschulschrift
  • Titel: Insiderrecht und Kapitalmarktkommunikation : unter besonderer Berücksichtigung des Rechtsrahmens für Finanzanalysten
  • Beteiligte: Fischer, Julian [VerfasserIn]
  • Erschienen: Berlin: Duncker & Humblot, 2006
  • Erschienen in: Schriften zum Wirtschaftsrecht ; 194
  • Umfang: 373 S.; 24 cm
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN: 3428116194; 9783428116195
  • RVK-Notation: PE 620 : Einzeldarstellungen
    QK 651 : Kapitalmarktregulierung (Aktien-, Investment- und Börsenrecht, Börsenregulierung, Besteuerung, Börsenaufsicht, Insider-Recht)
  • Schlagwörter: Deutschland > Finanzanalyse > Insidergeschäft > Recht
  • Entstehung:
  • Hochschulschrift: Zugl.: Berlin, Humboldt-Univ., Diss., 2004
  • Anmerkungen: Literaturverz. S. [353] - 371
  • Beschreibung: Die zunehmende Bedeutung der Finanzanalysten für die Kapitalmarktkommunikation zwischen Emittenten- und Anlegerseite ist eine für den Finanzplatz Deutschland insgesamt positive, aber zugleich unerwartete Entwicklung, die eine Reihe von bislang ungeklärten Rechtsproblemen aufwirft. Der Autor behandelt das insiderrechtliche Spannungsverhältnis von Wertpapieranalyse und informationeller Chancengleichheit. So wird in der Literatur gegen die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes im Allgemeinen und des Insiderrechts im Besonderen der Vorwurf erhoben, sie würden die Finanzanalysten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu stark behindern und damit die Kapitalmarktkommunikation zwischen Emittenten- und Anlegerseite unnötig belasten. Vor diesem Hintergrund untersucht Julian Fischer den Rechtsrahmen für Finanzanalysten nach deutschem und europäischem Insiderrecht und bewertet die bestehende Rechtslage anhand rechtspolitischer und rechtsvergleichender Erkenntnisse. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass de lege lata eine vermittelnde Auslegung der insiderrechtlichen Verbotstatbestände aufgrund des Haftungskonzepts, das dem deutsch-europäischen Insiderrecht zugrunde liegt, nur bedingt möglich ist. Eine Lösung des Spannungsverhältnisses kann daher nur de lege ferenda durch Einführung weiterer gesetzlicher Haftungsfilter erreicht werden.
  • Weitere Bestandsnachweise
    0 : Schriften zum Wirtschaftsrecht

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