• Medientyp: Buch; Hochschulschrift
  • Titel: Freiheit des Glaubens und Systematik des Grundgesetzes : zum Gewährleistungsgehalt schrankenvorbehaltloser Grundrechte am Beispiel der Glaubens- und Gewissensfreiheit
  • Beteiligte: Vosgerau, Ulrich [VerfasserIn]
  • Erschienen: Berlin: Duncker & Humblot, 2007
  • Erschienen in: Schriften zum öffentlichen Recht ; 1079
  • Umfang: 230 S.; 24 cm
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN: 3428124278; 9783428124275
  • RVK-Notation: BR 8750 : Deutsches Bundesrecht und ehemaliges Reichsrecht
    PL 407 : Art. 4 GG: Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit
    BR 4131 : Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. Toleranz
  • Schlagwörter: Deutschland > Glaubensfreiheit > Gewissensfreiheit > Schutzbereich
    Deutschland > Glaubensfreiheit > Gewissensfreiheit
  • Entstehung:
  • Hochschulschrift: Zugl.: Freiburg i. Br., Univ., Diss., 2006
  • Anmerkungen: Literaturverz. S. [211] - 226
  • Beschreibung: Verlagsinfo: Kopftuch- und Kruzifixentscheidung des BVerfG haben deutlich werden lassen, daß bereits die dogmatischen Grundlagen des Umgangs mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit des Grundgesetzes unklar geblieben sind. Diese dogmatischen Grundlagen sind nicht durch oberflächliche oder nur am letztlich beliebigen rechtspolitischen Vorverständnis orientierte Kritik am BVerfG zu gewinnen, sondern in der heutigen Zeit - zur Vorbereitung einer rationalen und demokratisch legitimierten Einwanderungs- und Integrationspolitik - neu und von der Dichotomie grundrechtlicher Freiheit und demokratischer Teilhabe her zu bestimmen. Diese Neubestimmung, die auch den offenen Paradigmenstreit im öffentlichen Recht zwischen Grundordnungs- und Rahmenordnungsthese sowie das institutionelle Grundrechtsdenken, die Prinzipienlehre und die These von der herausgehobenen Bedeutung der historisch-subjektiven Auslegung neu einordnet und fruchtbar macht, führt zu einer gewandelten Perspektive: schrankenvorbehaltlose Grundrechte haben keinen Schutzbereich, sondern einen Gewährleistungsgehalt, d. h. sie sind in die Rechtsordnung eingeordnet. Der Glaube ist wortwörtlich frei, Religionsfreiheit bietet aber keine Handlungsprivilegien im forum externum. Mithin ist auch Art. 136 I WRV keine "Schrankenbestimmung", sondern eine Klarstellung des nichtprivilegierenden Gewährleistungsgehalts der religiösen Freiheitsrechte des Grundgesetzes.
  • Weitere Bestandsnachweise
    0 : Schriften zum öffentlichen Recht

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