Beschreibung:
Die Frage nach einer "betriebswirtschaftlich adäquaten" steuerlichen Gewinnermittlung hat in jüngerer Zeit im wissenschaftlichen Diskurs wieder verstärkt Beachtung gefunden. Ursächlich hierfür ist der Vorschlag, IAS/IFRS als "Starting Point" für die steuerliche Gewinnermittlung zu wählen. Die steuerliche Gewinnermittlung ist theoretisch fundiert, wenn sie Zielen der Besteuerung entspricht, die ihrerseits aus einem zugrunde gelegten Wirtschaftsordnungsverständnis abgeleitet wurden. In der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre wird häufig auf ein neoklassisches Wirtschaftsordnungsverständnis und daraus folgend auf Ziele wie Investitionsneutralität oder erwünschte Investitionswirkungen rekurriert. Gegen ein solches Wirtschaftsordnungsverständnis werden in diesem Beitrag zahlreiche Argumente vorgetragen. Geht man hingegen von einem evolutorischen Wirtschaftsordnungsverständnis aus, resultieren hieraus als Ziele der Besteuerung "Relevanz von Liquiditätsproblemen", "Vorteilhaftigkeit von Marktentscheidungen" und "Förderung der Variationsfähigkeit". Hieraus lassen sich grundlegende Prinzipien einer steuerlichen Gewinnkonzeption ableiten. Dabei wird unter anderem deutlich, dass die Steuerbilanzkonzeption des geltenden deutschen Rechts in ihren Grundzügen den aus einem evolutorischen Wirtschaftsordnungsverständnis hergeleiteten Zielen entspricht.