Wir Bürgermeistere und Rathmanne der Stadt Görlitz. Uhrkunden hiermit und geben männiglich von der Erbaren Bürgerschafft, Innwohnern und allen andern, so unserer Jurisdiction Ob- und Bothmässigkeit unterworffen, zuvernehmen, daß wir eine geraume Zeit her mit grossen Schaden und Abgang unserer Kammer Intraden erfahren müssen, welcher gestalt viel vortheilhafftige und eigen-nützige Leuthe in- und ausser- der Stadt, zu wieder ihrem gethanen Eyd und Pflicht, unrechtmässiger und eigen-mächtiger Weise sich unterstanden Uns in Unsern wolerworbenen und hochverpoenten privilegirten Urbarn, sonderlich aber im Saltz-Schanck, allerhand unbefugten Eintrag zuthun