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Im folgenden werden - nach dem Stand von 1991 - die Regelungen und Vereinbarungen vorgestellt, die in ihrer Gesamtheit das Gerüst für das hochschulpolitische Zusammenwirken von Bund und Ländern in der Bundesrepublik Deutschland bilden. Auf der Länderseite galten sie bis 1990 für die "alten" Bundesländer. Die Einbeziehung von Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und des Ostteils von Berlin hat eine Reihe von Anpassungen erfordert. Das Gesamtsystem ist dadurch aber nicht geändert worden. Aus dem Inhalt: Graphik: Institutionen im Hochschulbereich - Kooperativer Föderalismus im Hochschulbereich - Bundeskompetenzen - Planungshoheit der Länder, Planungsebenen - Auszug aus dem Grundgesetz - Ungeschriebene Bundeszuständigkeiten (Entwurf des sog. Flurbereinigungsabkommens von 1971) - Verwaltungsabkommen über den Wissenschaftsrat - Geschäftsordnung des Wissenschaftsrates - Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau - Förderung des Studentenwohnraumbaus - Gemeinschaftsaufgaben Bildungsplanung und Forschungsförderung - Gemeinsames Hochschulsonderprogramm I, II und III - Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses - Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich - Hochschulstatistik: Hochschulstatistikgesetz 1990 - Hochschul-Information-System GMbH (HIS). (TUB/übern.)