Rechtlicher Beweißthum, Daß der, in entschiedenen Sachen Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. Herrn Ludwigs, Erb-Printzens und Landgrafen zu Hessen-Darmstatt contra Herrn Wilhelms, Landgrafen zu Hessen-Cassel, Hoch-Fürstl. Durchl. Die Hanauische Mobiliar-Verlassenschafft und das Amt Babenhausen betreffend, von Seiten jetzermeldter Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. a praetensis Nullitatibus Processus ... hergeleitete Beschwerden nicht den allergeringsten Grund haben, und noch vielweniger sich Ad Gravamen Omnibus Statibus Commune qualificiren, am allerwenigsten aber der darauf fundirte Recursus ad Comitia Imperii Universalia einen effectum ... haben könne, sondern vielmehr das Interesse Commune Omnium Statuum Imperii die Vollstreckung der in rem iudicatam erwachsenen Cameral-Sententzien allerdings erfordere