Edict, Daß alle Vergütigungen nach denen Königlichen Cammer-Assignationen an die verunglückte Unterthanen bezahlet, Und unter keinerley Vorwand an die Grund-Herrschafften ... verabfolget werden sollen
You can manage bookmarks using lists, please log in to your user account for this.
Media type:
Book
Title:
Edict, Daß alle Vergütigungen nach denen Königlichen Cammer-Assignationen an die verunglückte Unterthanen bezahlet, Und unter keinerley Vorwand an die Grund-Herrschafften ... verabfolget werden sollen
:
Und Daß keine extraordinaire Anlage oder Ausschreibung soll verstattet seyn, Die nöthige gemeine Kosten aber nicht anders als nach vorgängiger Approbation der Grund-Herrschafft ... angeleget werden; Breßlau, den 6. Octobr. 1748
/ [So geschehen Breßlau, den 6. Octobr. 1748. Königl. Preußische Breßlauische Kriegs- und Domainen-Cammer]