Göttliche Buß-und Besserungs-Schule, in denen beyden am andern allgemeinen Buß-Bet- und Fast-Tage Der Chur-Sächsischen und incorporirten Lande, in diesem 1743ten Jahre, den 19. Jul. Freytags nach dem V. Sonnt. p. Trin. auf den Canzeln zu erklären verordneten Buß-Texten
: Zeph. III. 5 und Tit. II. 11. 12. eröffnet, und durch schriftmäßige Erörterung, erbauliche Anwendung, und zum homiletischen Gebrauch dienliche Eintheilung dieser Texte in der Furcht des Herrn gezeiget