Actenmäßiger Status Causae in Sachen Johann Christoph Webers, Eines Blut-armen Mannes, Kägers an einem: Contra Herrn Heinrichs von Bünau, Hinterlaßene Lehns-Erben zu Ostramundra, Beklagte am Andern: Und Andreen Nicol. Rothardten, Bünauischen Gerichtshalter, Mit-Beklagten am Dritten Theile, wegen Einen geringen Erbes von 40. fl. oder 35. Thlr. als warumb Beklagtens seel. Herr Vater, und deßen Gerichtshalter arme Klägere durch weitläufftigen Proceß und Protraction zu ermüden getrachtet