Hoch und Wohlgebohrner Herr, Höchstgeehrtester Herr Vetter, Ew. Hoch u. Wohlgeb. unterlaße ich nicht ergebenst zu benachrichtigen, daß es den höchsten Gebiether über Leben und Todt gefallen, meinen ... Bruder ... Herrn Wilhelm August, ... Grafen von Stubenberg ... zu sich zu fordern
: [Dreßden, den 7.ten Octobr. 1771]