Statutum der Stadt Flensburg, oder das ihr von dem ehemaligen Herzog zu Süder-Jütland, Woldemar dem Vierten, im Jahr 1284. verliehene Stadt-Recht, nebst der alten Flensburgischen Knuts-Gilde-Skraa und einigen andern Urkunden, aus den dänischen, plattdeutschen und lateinischen, bey der Stadt seither aufbehaltenen Handschriften