imprint:
Wien, 1722 Februar 21 (geben in Unserer Statt Wien den ein únd Zwantzigsten Februarij: Anno Siebenzehenhúndert Zweӱ únd Zwantzig: Unserer Reiche deß Römischen im eilfften, deß Hispanischen im neünzehenden, deß Húngarischen únd Böheimbischen ebenfalls im eilfften.) Online-Ausg.: Heidelberg: Univ.- Bibl., 2013
Extent:
Libell, zwei Doppelblätter mit Hanfschnur und der schwarz-gelben gedrehten seidenen Siegelschnur geheftet; 23,6 × 34,5–35,4 cm
Description:
Der erwählte Kaiser Karl VI. verhängt, auf Grund der Klage der Grafen Georg und Georg Hermann von Leiningen-Westerburg, gegen Graf Johann Friedrich von Leiningen-Dagsburg als Senior in Stellvertretung der Familie der Grafen von Leiningen-Dagsburg eine Geldstrafe von 10 Mark Gold wegen Landfriedensbruchs und zieht die Familie zur Verantwortung. Die Summe ist je zur Hälfte an die kaiserliche Kammer und an die Grafen von Leiningen-Westerburg zu bezahlen. Aus den überfallenen Dörfern und Orten der Grafschaft Leiningen-Westerburg müssen sich die Dagsburger zurückziehen und auf jegliche Ansprüche daran verzichten. Innerhalb von zwei Monaten sollen die Grafen von Leiningen-Dagsburg am kaiserlichen Hof erscheinen, wo auch immer dieser sich dann aufhält, damit diesem Unserem Kaӱserlichen gebott all seines jnnhalts gehorsamblich gelobet werden solle. Kommen sie dieser Ladung nicht nach, so wird die Strafe dennoch rechtskräftig. Grund für die Klage war der Überfall mit 800 bis 900 stark bewaffneten Männern auf das Territorium der Grafen von Leiningen-Westerburg am 20. Juni 1721 und die gewaltsame Auseinandersetzung um die Nachfolge in der Grafschaft nach dem Tode Graf Philipp Ludwigs von Leiningen-Westerburg.