Die löbl. Herren Stände von Grafen, Herren, Ritterschafft und Städten, wie auch die Herren Beamten des Ertzgebürgischen Creyßes, haben bereits aus dem unterm 10. Febr. a. c. in denen Chur-Sächßischen Landen publicirten Steuer-Ausschreiben ersehen, auf was vor ein Aversional-Quantum die Deputirten Landes-Stände ... zu conveniren sich gemüßiget gefunden