Von Gottes Gnaden Friedrich Augustus, König in Pohlen, [et]c. Hertzog zu Sachsen, ... Ljebe getreue, Wir sind zwar wohl erinnert, was maaßen Wir Unserer, den 23. Februarii, des ietzlauffenden Jahres, ins Land publicirten General-Verordnung, die Abstellung des bißherigen Mißbrauchs der Verkauff- und Uberlassung derer Brand- und anderer dergleichen Allmosen-Attestata ... aber das Betteln und Herumbgehen zum Allmosen-Suchen im Lande, bey sich und denen Ihrigen nicht zu verstatten