Um zu den zahnärztlichen Studien und Prüfungen zugelassen zu werden, genügt das Abgangs-Zeugnis einer lateinischen Ober-Realschule nicht, dieses muß vielmehr noch durch das an einem Realgymnasium zu erwerbende Zeugnis der Reife in Latein für die Prima eines Real-Gymnasiums ergänzt werden
: [II. Universitäten, Akademien, etc.]