Regelung des Diensteinkommens der Volksschullehrer; Bemessung des Gesammt-Diensteinkommens nach den örtlichen Verhältnissen derart, daß dasselbe ausreicht, Wohnung, Feuerung und sonstigen Bedarf zu decken
: [IV. Seminare, etc., Bildung der Lehrer und deren persönliche Verhältnisse]