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Papst Alexander IV. gestattet dem Dominikanerinnenkloster St. Lambrecht Erbschaften an zu nehmen, die Nonnen des Klosters zugefallen wären, wenn sie im weltlichen Stand geblieben wären. Der Papst erteilt dem Konvent ausdrücklich die Erlaubnis, diese den Schwestern zustehenden Güter einfordern zu dürfen.