In Rechten gegründete Vorlegung derjenigen Rechtsgültigen Ansprüche und Gerechtsame, welche die Freiherrliche Familie von Liebenstein auf die im vorigen Jahrhundert von Philipp Albrecht und Philipp Conrad, Gebrüdern von Liebenstein, in den Jahrgängen 1673. und 1678. an das Herzogliche Haus Würtemberg, Gesetz- und Vertrags-widrig und ohne Lehenherrlichen Consens, also null und nichtiger Weise veräusserte Herrschaft Liebenstein, als Ihr Stammhaus, und von jeher gewesene Stamm- und Fideicommiß-Güter, Reichs- und andern Lehen unwidersprechlich auf immerhin hat, und niemals vergeben, auch also dieselbe zu revociren befugt ist