Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Braunschweig-Wolffenbüttel Lbden die demselben wegen dessen Bergwerken zustehende sondere Münze dergestalten mißbrauchet hat, daß derselbe sogenannte Ein Sechstel, Ein Zwölftel und Ein Vier und Zwanzigstel Thaler Stücke in häufiger Menge ausgepräget, welche sammentlich in ihrem Gehalt zu gering seynd, und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstl Braunschweig-Wolffenbüttelische Müntzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche in eine deren jeden Creyses geordneten Müntzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachtem Herzogen zu Braunschweig-Wolffenbüttel, als Verursachern, allenfalls auch executivè eingebracht werden solle;