Wir Joseph Der Andere von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, ... Entbiethen N. allen und jeden Chur-Fürsten, ... und des Reichs Unterthanen, und Getreuen, ... Unsern ... Willen, Kayserl. Huld, Gnade, und alles Gutes, und fügen ... Euch hiermit zu wissen. Nachdeme weyland Unsers in Gott ruhenden Herrn Vatters und Vorfahrers Kaysers Franz Majestät, durch das, an die Reichs-Versamlung, unterm dritten Augusti Sieben Zehen Hundert Vier und Sechzig erlassene Kayserliche Hof-Decret den ernsthaften Willen zu Eröffnung der Kayserl. Cammer-Gerichts-Visitation, und dabey vorzunehmenden Revisionen allbereits dargeleget haben