Joseph II. Heiliges Römisches Reich, Kaiser
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Colloredo-Waldsee, Rudolph Joseph von
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Frankfurt am Main
Wir Burgermeistere und Rath der freyen Reichs-Stadt Franckfurt am Mayn, fügen männiglich zu wissen: Demnach Ihro Römisch-Kayserliche Majestät, Unser Allergnädigster Herr, nachfolgendes höchst-verehrliches Edict an Uns ergehen lassen
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Wir Burgermeistere und Rath der freyen Reichs-Stadt Franckfurt am Mayn, fügen männiglich zu wissen: Demnach Ihro Römisch-Kayserliche Majestät, Unser Allergnädigster Herr, nachfolgendes höchst-verehrliches Edict an Uns ergehen lassen
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Wir Joseph der Andere von Gottes Gnaden, Erwehlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, ... Entbieten N. allen und jeden Churfürsten, ... und sonst allen Unseren und des Reichs Unterthanen ... Unsern ... Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und fügen ... euch hiemit zu wissen: Uns ist von denen ausschreibenden Fürsten deren vorderen Reichs-Creysen verschiedentlich angezeiget worden, wasmassen seither dem- vor kurzen Jahren geendigten Krieg das Emigriren deren teutschen Reichs-Unterthanen im Schwung gehe, ... : Geben zu Wien den Siebenden Julii, Anno Siebenzehenhundert Acht und Sechzig, Unsers Reichs im Fünften, So haben Wir nicht ermangeln wollen, dem beschehenen allergnädigsten Auftrag gemäß, solches hiermit zu Jedermanns Wissenschaft durch den Druck bekannt machen zu lassen, ... Geschlossen bey Rath, den 9ten Augusti, 1768 / Joseph. Vt R. Fürst Colloredo ...