Von Gottes Gnaden, Wir Carl Philipp Pfaltz-Graff bey Rhein, des H. Römischen Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Fügen hiemit jedermänniglich zu wissen, Nachdeme Uns höchst Mißfällig zuvernehmen vorkommen, daß ohnerachtet unseres zu zwey Mahl albereits ergangenen Verbotts, Krafft dessen in sambtlichen unseren Landen, keine andere 10. und 5. auch 2 1/2. Gulden Sücker [!], dann nebst unseren eigenen, die Chur-Cöllnische, Chur-Bäyerische, Hertzoglich Würtenbergische, Land-Gräfflich Hessen-Darmstättische, und Fürstlich Fuldische, angenommen werden sollen, dannoch verschiedene andere dergleichen Müntz-Sorten ... zum vorschein gekommen seyen; daß wir ... ernstlichst verordnet haben