Published in:Die Natur der Gesellschaft: Verhandlungen des 33. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Kassel 2006. Teilbd. 1 u. 2. ; (2008), Seite 1114-1121
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"Die Option der Lebendorganspende erfordert eine Entscheidung, die der Performanz des Medizinischen gleichzeitig entspricht und entgegensteht: Die therapeutische Behandlung des Organempfängers ist notwendig mit einem nicht-therapeutischen, schädigenden Eingriff beim Organspender verbunden. Diese Entscheidungslage zwingt zu einer partiellen Umstellung der in Medizin und Medizinrecht traditionellen Unterscheidung medizinisch indiziert/ nicht medizinisch indiziert, auf die Unterscheidung freiwillig/ nicht freiwillig. Während eine inzwischen etwa dreißigjährige sozialwissenschaftliche Debatte die mangelhafte Berücksichtigung der Patientenautonomie durch den Arzt beklagt, scheint diese hier als Problemlösungsformel funktional zu sein. Die Umstellung der materiellen Entscheidungsgrundlage wird jedoch durch rechtlich-prozedurale Verfahrensmodelle ergänzt, da die Medizin für Fragen des autonomen Willens offenbar keine alleinige Zuständigkeit beanspruchen kann. Der vorliegende Beitrag rekon